Die Zuschussförderung im Rahmen des KfW-Programmes 455 “Altersgerecht Umbauen“ für barrierereduzierende Maßnahmen im Gebäudebestand ist wieder aufgelegt. Ab sofort hat der Bund 75 Mio. Euro freigegeben.
Die Bundesregierung hat die Mittel außerdem erstmalig auch im Finanzplan bis 2022 verankert.
Antrag möglichst schnell stellen
Wer im Rahmen einer Badmodernisierung auf Fördermittel zugreifen will, sollte nichts desto trotz den Antrag im KfW-Zuschussportal möglichst umgehend stellen. Denn erfahrungsgemäß gehen die Gelder, die immer nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, sehr schnell zur Neige. Anspruchsberechtigt sind neben privaten Eigentümern von Wohnimmobilien auch Mieter. Zuvor sollten sie jedoch eine Zustimmung des Vermieters zu den geplanten Vorhaben einholen. Alter oder Handicap spielen in diesem Programm übrigens keine Rolle.
10 % Zuschuss – maximal 5000 Euro
Wie im Vorjahr beträgt der Zuschuss z.B. für den Umbau des Bades 10 % der förderfähigen Baukosten, maximal jedoch 5000 Euro. Falls das gesamte Haus bzw. die gesamte Wohnung altersgerecht umgebaut wird, können bis zu 6250 Euro Förderung ausgezahlt werden. An dessen Bewilligung werden allerdings von der staatlichen Förderbank u. a. folgende Bedingungen geknüpft: Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, vorab von der KfW genehmigt sowie von Fachbetrieben durchgeführt und in Rechnung gestellt werden.
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