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Altbau-Energieausweise

Seit Juli Pflicht

Seit dem 1. Juli 2008 sind Energieausweise für Altbauten Pflicht. So muss beispielsweise für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem Jahr 1977 gebaut wurden, zukünftig ein sogenannter bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Hierzu ist in der Regel ein Ortstermin im Haus nötig, bei dem die Bau- und Heiztechnik unter die Lupe genommen und bewertet werden.

Deutlich kostengünstiger ist die Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises. Für dessen Ausstellung dient lediglich der Energieverbrauch der letzten Jahre als Grundlage. Beide Ausweisarten, Verbrauchs- und Bedarfsausweis, sind zehn Jahre lang gültig und müssen beim Verkauf oder einer Neuvermietung vorgelegt werden. Die Initiative Erdgas pro Umwelt empfiehlt Hausbesitzern folgende Vorgehensweise: Wer mit wenig Aufwand zu einem Energieausweis kommen will — zum Beispiel weil er einen Verkauf oder eine Neuvermietung seiner Immobilie derzeit nicht ins Auge fasst — sollte die Übergangsfrist bis 30. 9. nutzen und bares Geld sparen. Denn bis dahin besteht für alle Häuser die freie Wahl bei der Ausstellungsmethode. Wer dagegen wirklich etwas über den Zustand der Bau- und Heiztechnik in seinem Haus erfahren will, für den lohnt sich die etwas höhere Investition in einen Bedarfsausweis. Die Initiative gibt zu den Themen Energiepass und Heizungsmodernisierung kostenlose Broschüren heraus. Sie können über www.moderne-heizung.info oder die Telefon-Hotline (0 18 02) 34 34 52 bestellt werden.