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Aufkeimendes Bewusstsein für lokale Geschäfte

Dornbracht zur BGH Entscheidung

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2014 gegen den Reuter-Onlinehandel (siehe Meldung vom 7. Oktober) nimmt die Firma Dornbracht wie folgt Stellung: "Die Zurückweisung unserer Nichtzulassungsbeschwerde entspricht zwar nicht unseren Erwartungen, dennoch betrachten wir damit den Rechtsstreit als beendet.

Wir sind im Übrigen davon überzeugt, dass der Markt und damit unsere Kunden sich weiterhin bewusst für die lokalen Fachbetriebe entscheiden werden. Diese sind hervorragend qualifiziert, langjährig erfahren und überzeugen mit entsprechenden Referenzen vor Ort. Die sich diesbezüglich in der Gesellschaft wandelnde Stimmung und das verstärkt wieder aufkeimende Bewusstsein für lokale Geschäfte und die dort besonders persönliche und individuelle Beratung sowie den After-Sales-Service, werden vermehrt als besonderer Wert erkannt."

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