Das Landeskabinett von Baden-Württemberg hat bei seiner Sitzung am 2. Oktober 2007 den Weg für ein "Erneuerbares-Wärme-Gesetz" frei gemacht. Nun soll am 11. Oktober der Landtag in erster Lesung über das Gesetz beraten.
In Baden-Württemberg soll danach bereits ab dem 1. Januar 2008 als bundesweit erstem Bundesland eine "Öko-Pflicht" bei der Wärmeversorgung in Wohngebäuden eingeführt werden. Sie gilt zunächst bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden. Deren Wärmeversorgung muss dann zu mindestens 20 % über erneuerbare Energien gedeckt werden. Für den Gebäudebestand soll ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von 10 % vorgeschrieben werden, der immer dann erfüllt werden müsse, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt. Ersatzweise könne die Verpflichtung durch eine verbesserte energetische Dämmung erfüllt werden. Das Anhörungsverfahren der letzten Wochen führte laut Umweltministerium zu einigen Änderungen im Detail: Die entsprechenden Gesetzesformulierungen seien nun klarer gefasst und präzisiert. An den Eckpunkten habe sich jedoch nichts Wesentliches geändert, so Umweltministerin Tanja Gönner. "Ist der Einsatz solarthermischer Anlagen aus technischen Gründen nicht möglich, soll der Hauseigentümer von der Verpflichtung außerdem befreit werden." Eine Befreiung soll auch möglich sein, wenn ein unverhältnismäßig hoher Aufwand oder eine sonstige Härte entstünde. Mit Interesse aufgenommen worden sei der von verschiedener Seite eingebrachte Vorschlag, die Verpflichtung auf Büro- und Firmengebäude auszuweiten. "Die Regelungen wurden bewusst auf Wohngebäude beschränkt, weil es in diesem Bereich einen vergleichbaren Bedarf an Warmwasser und Heizenergie gibt. Das erleichtert einheitlich verbindliche Regelungen", meinte Gönner. Im Zusammenhang mit der geplanten Praxisbewertung des Gesetzes werde nun allerdings eine mögliche Ausweitung auf Büro- und Firmengebäude geprüft. Die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Erhöhung des Ökoenergieanteils von 20 auf 30 % analog des technischen Fortschritts solle ebenfalls Gegenstand des Prüfberichts werden. "Wir wollen die Erfahrungen nach drei Jahren bewerten und dann darüber entscheiden, an welchen Stellen es sinnvoll ist, nach zu justieren", sagte die Umweltministerin.