Der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie und Umwelttechnik e. V. (BDH) warf der Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) in einer Pressemitteilung Mitte August vor, “mit unlauteren Mitteln gegen die zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen zu agieren.“ Der BDH verwies dabei darauf, dass die IPS Formblätter zur Ausstellung sogenannter “Garantieurkunden“ an Hausbesitzer verteilen lasse, die sich auf die Installation von Wärmepumpen beziehen.
Der montierende Handwerksfachbetrieb soll darauf mit seiner Unterschrift garantieren, dass die im Rahmen des Marktanreizprogramms geforderten Jahresarbeitszahlen später im Betrieb erreicht werden. Diese „Garantieurkunde“ enthält folgenden Passus: „Dem unterzeichnenden Fachbetrieb ist bekannt, dass bei Nichterreichung der o. g. Jahresarbeitszahl die Fördermittel seitens des Fördermittelgebers zurückgefordert werden.“ – Der BDH rät von der Verwendung und Akzeptierung der Garantieurkunde ab und ruft die IPS auf, das Formular umgehend zurückzuziehen.
Ergänzende Hinweise der SBZ-Redaktion:
1. Zu einigen Unsicherheiten bezüglich der Wärmepumpenförderung im Marktanreizprogramms gibt es seit dem 17. 3. 08 eine offizielle Erläuterung von Dr. Karin Freier (www.bafa.de). Darin heißt es: „ . . . Abweichungen zwischen der vom Fachunternehmer zur Antragstellung ermittelten Jahresarbeitszahl mit der im Praxisbetrieb ermittelten Jahresarbeitszahl führen nicht automatisch zur Rückforderung der Förderung. Die Rückforderung wäre allerdings bei unrichtigen Angaben, Verstößen gegen die Förderrichtlinien oder bei fehlerhaften und nicht nach den technischen Regeln erfolgten Berechnungen im Antragsverfahren der Fall.“
2. Die erwähnte „Garantieurkunde“ gibt es zum Herunterladen unter www.waermepumpe-strom.de („Downloads“). Verfügbar sind drei Varianten: je eine für Neubau und Modernisierung von privaten Hauseigentümern (B2C) sowie für den B2B-Neubaubereich, worin sogar eine Bankbürgschaftsklausel enthalten ist.
3. Die auch für die Webseite verantwortliche IPS hat am 25. 8. 08 das strittige Formular im Internet verändert, aber nicht zurückgezogen. Nun heißt es in der „Garantieurkunde“: „...seitens des Fördermittelgebers zurückgefordert werden können“.