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Berlin

FDP will EnEV-Entschärfung erzwingen

Eigentlich sollte letzte Woche die Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) im Bauausschuss des Deutschen Bundestags abschließend beraten werden. Doch auf Betreiben der FDP-Fraktion wurde die Beratung der von der Bundesregierung beim Bundestag eingebrachten Vorlage zur Änderung des EnEG abgesetzt.

Bereits der Bundesrat hatte die EnEG-Vorlage in einer Stellungnahme kritisiert. Es folgte am 17. April 2013 eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Gleichzeitig hat die Bundesregierung in einer Gegenäußerung die sieben Änderungsvorschläge des Bundesrats weitgehend abgelehnt.

Hintergrund für die Absetzung ist allerdings vielmehr die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die vom Bundeskabinett am 6. Februar 2013 beschlossene Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung zu entschärfen, um das Bauen nicht übermäßig zu verteuern. Epoch Times Deutschland berichtet, dass die FDP statt der Verschärfung der Anforderungen in zwei Stufen von je 12,5 % eine Verschärfung in einer Stufe um 15 % durchsetzen will. Letztes Jahr hatte die politische Klärung zum Ausmaß der Verschärfung rund sieben Monate gedauert.

Damit kommt der Terminplan für die EnEV unweigerlich ins Straucheln, ein Inkrafttreten der Neuerungen am 1. Januar 2014 ist damit gefährdet. Das EnEG ist die Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung die EnEV als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassen. Der Bundesrat wiederum hat sich vorbehalten, über den EnEV-Entwurf erst (offiziell) zu beraten, wenn das EnEG beschlossen worden ist. Da die momentane Situation einen Beschluss des Bundesrats zu einem geänderten EnEG in der Plenarsitzung am 7. Juni 2013 fast unmöglich macht, bleibt dafür vor der Sommerpause nur noch die Sitzung am 5. Juli 2013.

Gleichzeitig müsste dann ein Beschluss zur EnEV gefasst werden, denn die darauf folgende Plenarsitzung am 20. September 2013 findet nur zwei Tage vor der Bundestagswahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Sollten in einem neuen EnEV-Entwurf Änderungen vorgenommen werden, die den europäischen Markt betreffen oder die nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie stehen, wäre sogar noch eine Stillhaltefrist (Notifizierungsfrist) von drei Monaten zu berücksichtigen.