Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 29. Februar 2012 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Wann die Gesetzesänderung genau in Kraft tritt ist noch nicht bekannt. Die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten wurde mit der notwendigen Steuervereinfachung begründet.