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Reform des Vergaberechts

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Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Kabinett beschlossen. Bundesminister Gabriel: „Von der öffentlichen Beschaffung geht ein wichtiger Impuls für Wachstum und Wettbewerb aus. Denn das jährliche bundesweite Beschaffungsvolumen macht mindestens 10% des deutschen Bruttoinlandsprodukts aus. Bis April 2016 müssen wir drei neue EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umsetzen. Diese Gelegenheit nutzen wir, um unser Vergaberecht modern, einfach und anwenderfreundlich zu machen. Die Vergabeverfahren werden effizienter und schneller. Zudem wird die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt, u.a. auch soziale oder ökologische Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Aufträge nachhaltiger.“

Die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts sehen eine Vereinfachung der komplexen Struktur des deutschen Vergaberechts vor. Bislang waren die Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen über verschiedene Regelwerke verteilt. Künftig sollen sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in Rechtsverordnungen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Den Besonderheiten bestimmter Leistungen trägt die neue Struktur weiterhin Rechnung. Das gilt insbesondere für Bauleistungen.

Die Vergabeverfahren sollen einfacher werden, so sollen z.B. die elektronische Vergabe gestärkt und Mindestfristen gekürzt werden. Verhandlungen mit Bietern im Vergabeverfahren werden leichter möglich sein als bisher. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Gleichzeitig soll der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer im Vergabeverfahren so gering wie möglich gehalten werden.

Die bereits heute bestehende Möglichkeit, soziale, ökologische und innovative Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen, wird gestärkt. Zudem will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Einzuhalten sind damit insbesondere die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn.

Kommunale Handlungsspielräume im Bereich der Daseinsvorsorge bleiben erhalten. Künftig soll gesetzlich klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Kommunen zentrale Leistungen der Daseinsvorsorge selbst oder gemeinsam mit anderen Kommunen erbringen können. Dadurch erhalten Kommunen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien soll dafür die Einführung eines zentralen bundesweiten Registers geprüft werden, um den Ausschluss unzuverlässiger Bieter sicherzustellen. Mit den Eckpunkten zur Reform zeichnet die Bundesregierung die Konturen des Gesetzentwurfes vor, den sie im Frühjahr vorlegen wird.