Am 1. März 2016 startet das neue Förderprogramm für Solarstromspeicher mit zinsgünstigen Krediten und großzügigen Tilgungszuschüssen. Wer eine bestehende Solarstromanlage mit einem Heimspeicher nachrüstet oder eine neue Anlage mit Speicher installiert, kann sich dann 25% der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss erstatten lassen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft BSW-Solar rechnet mit einer weiter stark anziehenden Nachfrage. Bereits das Vorgängerprogramm erfreute sich großer Beliebtheit: Im Zeitraum 2013–2015 nutzten bereits 19.000 Haushalte die Speicherzuschüsse.
Wie hoch die neuen Förderzuschüsse im Einzelfall ausfallen, hängt von der Leistung der zugehörigen PV-Anlage und den Anschaffungskosten des Speichersystems ab. Diese dürften zwar weiter sinken. Warten lohnt aber nicht, da sich auch die Höhe der Zuschüsse halbjährlich reduziert. Wird die Förderung bis zum 30. Juni dieses Jahres beantragt, werden noch 25% der anzurechnenden Kosten bezuschusst. Im zweiten Halbjahr 2018 beträgt der Anteil dagegen nur noch 10%.“
Die Nachrüstung eines Speichers wird nur gefördert, wenn die zugehörige Solaranlage nach dem 31.12.2012 errichtet wurde. Welche Voraussetzungen für eine Förderung sonst noch erfüllt sein müssen und was bei der Antragstellung zu beachten ist, beschreibt das Informationspapier des BSW-Solar unter http://bsw.li/1oEqesa. Weitere Informationen über Solarstromspeicher sowie eine Handwerkersuche gibt es auf