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BSW-SOLAR

Höhere Zuschüsse für Solarwärme

Wer Solarenergie zur Wärmeerzeugung nutzen möchte, kann künftig mit deutlich höheren staatlichen Zuschüssen rechnen. Die Fördersätze werden ab April dieses Jahres um bis zu 100 Prozent angehoben. Neben höheren Zuschüssen gibt es künftig auch eine Abwrackprämie für die Entsorgung alter Heizkessel. Der BSW-Solar empfiehlt Verbrauchern, bereits im Frühjahr die Heizung mit Hilfe von Solarkollektoren zu modernisieren, da der Fördertopf für Erneuerbare Energien 2015 auf unverändert rund 360 Millionen Euro limitiert ist.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wird von 1500 auf 2000 Euro angehoben. Für größere Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 m2 gibt es höhere Zuschüsse, da die Förderung von 90 Euro auf 140 Euro je m2 Kollektorfläche erhöht wurde.

Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni. Förderfähig sind zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage. Unter förderfähige Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.

Gefördert wird künftig auch die Errichtung einer Solaranlage auf Bestandsgebäuden, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dient. Die vom Bundesamt für Wirtschaft gewährten Zuschüsse aus dem sogenannten Marktanreizprogramm MAP betragen hier 50 Euro je angefangenem m2 Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro. Auch die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen wird gefördert. Im Neubau ist der Einsatz von EE-Wärme bereits seit 2009 Pflicht. Hier werden nur besonders innovative Anwendungen oder hohe solare Deckungsraten in sogenannten „Sonnenhäusern“ gefördert.