Die Einigung in der Regierungskoalition, künftig Ökostrom, der für den Eigenbedarf erzeugt wird, mit der EEG-Umlage belasten zu wollen, stößt in der Solarbranche auf scharfe Kritik. Die Solarwirtschaft befürchtet einen weiteren Marktrückgang und sieht in der Sonnensteuer eine Innovationsbremse. Intelligente Formen der Direkt- und Nahstromvermarktung sowie die erforderliche Markteinführung von Speichersystemen würden nun deutlich erschwert. Sollte die Sonnensteuer in letzter Minute nicht doch noch gekippt werden, wird der Bundesverband Solarwirtschaft versuchen, sie vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen.
Nach einer Umfrage von TNS Emnid lehnen drei Viertel der Bürger die „Sonnensteuer“ ab. Selbst ein Regierungsgutachten hatte zuletzt davor gewarnt, dass eine Eigenverbrauchsabgabe den wirtschaftlichen Betrieb neuer Photovoltaik-Investitionen gefährde. Dass sich durch eine Sonnensteuer die Kosten der Energiewende nicht nennenswert reduzieren lassen, haben auch die Verbraucherschützer nachgewiesen.
HintergrundDie Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG soll nach der heute erzielten Einigung der Koalitionsspitzen bereits an diesem Freitag in letzter Lesung im Bundestag beschlossen werden. Da es sich beim EEG nur um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat zwar mit einfacher Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen, die Sonnensteuer aber nur mit Hilfe einer 2/3 Mehrheit für den Fall kippen, dass der Bundestag nicht ebenfalls eine 2/3 Mehrheit für sein Vorhaben zusammenbekommt.
Die Große Koalition will ab 1.8.2014 bei Neuanlagen den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms im Grundsatz mit 40 Prozent der EEG-Umlage finanziell belasten. Bis Ende 2015 werden 30 Prozent, bis Ende 2016 35 Prozent fällig, ab 2017 gelten die vollen 40% – auch für Anlagen, die zwischen 2014 und 2017 errichtet wurden. Dieser Wert entspricht derzeit rund 2,5 Cent je Kilowattstunde (kWh).
Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Von der Belastung mit der EEG-Umlage, der sog. Sonnensteuer, wird nach Schätzungen des BSW-Solar nahezu der gesamte deutsche Solarmarkt betroffen sein. Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – bleiben von der Umlage befreit, es sei denn ihre Anlage erzeugt mehr als 10 Megawattstunden Strom im Jahr.In seiner bisherigen Befassung hatte der Bundesrat dafür votiert, solaren Eigenbedarf statt mit 40% mit lediglich 15% der EEG-Umlage zu belasten und Photovoltaik-Betreiber unterhalb von 30 kWp bzw. 30 Megawattstunden gänzlich von der Sonnensteuer zu befreien.