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BUDERUS

Austauschmöglichkeiten für Heizeinsätze

Die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung BImSchV bedeutet für viele Betreiber von älteren Kachelöfen, dass sie den Heizeinsatz austauschen müssen. Bei der jährlichen Emissionsprüfung durch den Schornsteinfeger werden einige dieser Anlagen eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis erhalten. Die Übergangsfristen sind unterschiedlich lang und meist abhängig vom Einbaujahr. Vier Termine wurden in der BImSchV festgelegt – je nach Gerät endet die Zulassung in den Jahren 2014, 2017, 2020 oder 2024.


Heizungsfachbetriebe können dies als Chance nutzen und ihre Kunden schon jetzt über die Austauschmöglichkeiten informieren. Eine frühzeitige Beratung erspart Anlagenbetreibern Entscheidungsdruck. Buderus bietet Austauschgeräte für jeden Anwendungsfall. Geeignet sind die Festbrennstoff-Heizeinsätze H107 –H307 oder auch die Holzbrandeinsätze H106–H306 aus Gusseisen mit emaillierter Front. Die optimierte Luftführung und wirksame Nachverbrennungszonen sorgen für niedrige Schadstoffemissionen. Bereits werkseitig sind die Heizeinsätze mit hochwertiger Schamotte ausgemauert.
 

Für Geräte, die zwischen 1950 und 2010 gebaut wurden, liegt eine Liste mit den entsprechenden Fristen und möglichen Austauschgeräten vor. Diese Übersicht gibt es unter
www.buderus.de/austausch