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Bundeskartellamt

Ablesediensten auf die Finger geschaut

Inhalt

Laut Bundeskartellamt bestehen erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols bei Ablesediensten für z.B. Heizungsenergieverbräuche.

Submetering umfasst die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der messtechnischen Ausstattung.

Die Renditen der Submetering-Unternehmen sind verhältnismäßig hoch.
Laut der Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 4.5.2017 entfielen 2014 auf die Marktführer Techem und ista zusammen über 50%, auf die größten 5 Anbieter insgesamt über 70%.

Es bestehen erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols, dem zumindest die beiden Marktführer, möglicherweise aber auch weitere der größten 5 Anbieter, angehören.

Die Sektor-Untersuchung kommt weiter zu dem Ergebnis, dass sowohl eine Reihe von Struktur-Merkmalen als auch bestimmte Verhaltensweisen der Submetering-Anbieter dem Kunden einen Anbieter-Wechsel erschweren und damit geeignet sind, den Wettbewerb zwischen den Submetering-Anbietern zu begrenzen.

 

Wettbewerbs-Hemmnisse

  • lange tatsächliche Vertragslaufzeiten [u.a. durch unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten]
  • Preissensibilität der Auftraggeber ist nur schwach ausgeprägt [Nutzer tragen Kosten, sind aber selten Vertragspartner, Kosten werden in Nebenkosten nur aggregiert ausgewiesen]
  • Anbieterwechsel durch fehlende Interoperabilität von Zählersystemen sowie geringe Vergleichbarkeit [Preise/Qualität] der angebotenen Leistungen erschwert

 

Bundeskartellamt empfiehlt gesetzgeberische Maßnahmen

  • die Förderung der Interoperabilität von Zählern
  • eine Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler
  • eine verbesserte Transparenz für die Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten

 

Hier geht´s zur kompletten Sektor-Untersuchung