Als Konsequenz aus einer Reihe von Legionellen-Ausbrüchen stimmte das Kabinett der Bundesregierung am 22. März einer neuen Verordnung zu.
Vorgesehen ist eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Die Anlagen werden in verschiedenen Branchen zur Temperaturregulierung eingesetzt. Sie können legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft emittieren, was Krankheitsfälle mit tödlichem Ausgang zur Folge haben kann.
Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert ihn. Alle Anlagen mit Legionellenrisiko müssen sich fortan registrieren lassen. Behörden können so im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver handeln. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen soll so verhindert werden.
Eine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs ist nicht vorgesehen, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung anzuordnen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.