Nun liegt der Entwurf der Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vor. Grundlage der Honorarfestsetzung sind nun die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet werden.
Mit Hilfe eines Bonus-Malus-Systems werden Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen geschaffen. Die staatlichen Honorarvorgaben sind nur noch auf die Planung beschränkt. Beratungsleistungen können künftig frei vereinbart werden. Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte werden durchgängig um 10 % angehoben. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 290 Millionen Euro, davon 80 Millionen beim Bund, 35 Millionen bei den Ländern und 175 Millionen bei den Kommunen.