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BVS Sachverständige

Anerkannte Regeln bei Abnahme maßgeblich

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Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom (VII ZR 65/14) bestätigt, dass bei Bauvorhaben die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich ist. Auch, wenn diese sich nach Vertragsschluss geändert haben.

Alle Baumaßnahmen, Sanierungen, Modernisierungen und technischen Ausstattungen müssen den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Außer wenn zuvor vertraglich anders geregelt. In der Praxis ist dies laut BVS-Vizepräsident Helge-Lorenz Ubbelohde längst gang und gäbe, nun ist diese Praxis durch ein höchstrichterliches Grundsatzurteil bestätigt.
 

 

Anerkannte Regeln der Technik: Technische Festlegungen, die bei einer Mehrheit repräsentativer technischer Fachleute als deren ganz herrschende Ansicht gelten.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den:
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter
sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)
Willi Schmidbauer, BVS-Präsident
Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
Tel.: 030 255 938-0
Fax: 030 255 938-14
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