Der Bundesverbands Wärmepumpe BWP begrüßt die Entscheidung des Umweltministeriums in Baden-Württemberg, die Tiefenbegrenzung für Erdwärmesonden-Bohrungen aufzuheben. „Die seit August geltende Begrenzung der Bohrtiefe auf das erste Grundwasser-Stockwerk kam faktisch einem Bohrstopp gleich. Nach der Aufhebung ist jetzt der Einsatz von umweltfreundlicher Erdwärme zum Heizen wieder möglich“, erklärt BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski. Umweltminister Franz Untersteller betonte in der Pressemitteilung des Umweltministeriums, dass die Einigung mit der Branche über Qualitäts- und Versicherungsstandards Voraussetzung für die Aufhebung der Tiefenbegrenzung war.
Der BWP hatte dazu ein spezielles Versicherungskonzept initiiert: In Kooperation mit dem Bundesverband Geothermie GtV wurde eine Notfallhotline für Bohrunternehmen eingerichtet sowie zusammen mit GtV und der SHK-Innung Baden-Württemberg ein Schulungskonzept für Bohrfirmen erstellt, das die geologischen und hydrogeologischen Besonderheiten des Bundeslands berücksichtigt.
Voraussetzung für eine Bohrung über mehrere Grundwasserleiter ist ab sofort die Bohrversicherung, die auch dann haftet, wenn kein Verschulden vorliegt oder nachgewiesen werden kann. Bei auftretenden Schäden tritt diese Versicherung, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, sofort ein. Bereits für unter 300 Euro (Einmalbeitrag für ein durchschnittliches Ein- bis Zweifamilienhaus) können Bauherren über die BWP-Versicherung bei hörtkorngeothermic Schäden und Kosten bis 1 Million Euro absichern.
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