Das GEG, die angedachte Nachfolgeregelung von EnEV und EEWärmeG, ist zunächst gescheitert, da die Große Koalition sich nicht darüber einigen konnte.
Ein neues Gesetz kann nun frühestens im Sommer kommenden Jahres unter einer neuen Bundesregierung beschlossen werden. Laut EU-Recht müssen die neuen Vorgaben zur Energieeffizienz im Neubau spätestens 2019 (für öffentliche) bzw. 2021 (für private) Gebäude in Kraft treten.
Als Begründung für die Vertagung wurde genannt, dass infolge der Energieeffizienzvorgaben keine oder nur noch teure Wohnungen gebaut werden könnten. Außerdem seien höhere Standards nicht mehr technologieoffen. Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) weist diese Argumente zurück. Es sei überzeugend nachgewiesen worden, dass die Baukostensteigerung der Vergangenheit nur zu geringen Teilen auf die EnEV, vor allem aber auf gestiegene Grundstückspreise sowie Baunebenkosten zurückgehen. Zwar können Effizienzvorgaben nicht von jeder Technologie bzw. jedem Brennstoff gleichermaßen erfüllt werden, aber die Unternehmen im Gebäudebereich brauchen dringend Planungssicherheit hinsichtlich der künftigen Anforderungen. Der BWP hofft nun, dass eine neue Bundesregierung mehr Mut haben wird, die Energiewende im Gebäudebereich mit ambitionierten, flexibel erfüllbare Vorgaben voranzutreiben.