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Handwerkerkosten sind steuerlich absetzbar

Helfen Sie Ihren Kunden Steuern zu sparen: Arbeitskosten für Handwerker können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet 20% der Lohnkosten einschließlich MwSt. zurück. Darauf weist die Kampagne „Meine Heizung kann mehr“ hin. Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders bezahlt macht sich diese Regelung bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage.

Um die Steuerersparnis in Anspruch nehmen zu können, braucht der Hauseigentümer eine detaillierte Rechnung, auf der die Lohnkosten extra ausgewiesen sein müssen. Zusätzlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Handwerker per Überweisung bezahlt hat. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
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