Daikin gibt alle Patente auf Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen mit dem klimaschonenden Kältemittel R-32 frei. Zum 01. Juli 2019 verschaffte das Unternehmen den Wettbewerbern den Zugang zu 176 Patenten. Durch die Freigabe ist ein einfacher Zugriff auf die Patente gewährleistet — spezielle Genehmigungen oder Verträge sind nicht notwendig.
Zu den Vorteilen von R-32
Das Kältemittel ist sowohl flüssig als auch gasförmig nachfüllbar, viele Installations-Werkzeuge der Alternative R-410A lassen sich auch im Umgang mit R-32 nutzen. Mit seinem geringen GWP von 675 trägt R-32 dazu bei, die Forderungen der F-Gase Verordnung zu erfüllen. Diese soll durch die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 das CO2-Äquivalent der heutigen Verkaufsmengen verglichen mit dem Basisjahr 2015 auf ein Fünftel reduzieren.
Hinzu kommt, dass das 1-Komponenten-Kältemittel leicht zu gewinnen und zu recyceln ist, was dazu beiträgt, den Bedarf an zusätzlicher Kältemittel-Produktion zu verringern. Ein Thema, das Daikin mit der Verwendung aufbereiteter Kältemittel in seinen Bestseller-Produkten als Teil seiner „Environmental Vision 2050“, aktiv angeht. Daikin möchte bis spätestens 2050 CO2-neutral sein.