Die neuen Richtlinien des Marktanreizprogramms MAP erhöhen die Förderung von Pelletheizungen. Dies gilt für Heizungen bis zur Leistungsstufe von 100 Kilowatt (kW), also für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, sowie für kleinere öffentliche und gewerbliche Objekte des MAP-Teils, der über das BAFA gefördert wird.
Für Pelletheizungen bis 100 kW erhöht sich die Basisförderung um 400 EUR auf mind. 2.400 EUR, für Pelletheizungen mit Pufferspeicher auf 2.900 EUR und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche auf 1.400 EUR. Auch beim Kombinations- und Effizienzbonus erhalten Heizungssanierer nun mehr Geld vom Staat. Neu ist, dass über das MAP auch im Neubau emissionsmindernde und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen bei der Wärmeerzeugung mit fester Biomasse förderfähig sind. Heizungsbauer, Energiehandel und Schornsteinfeger sollten die Verbraucher noch vor Beginn der Heizperiode über die verbesserten Konditionen informieren, empfiehlt der deutsche Energieholz- und Pelletverband DEPV.
Die Neuerungen im Detail:
Erhöhung der Basisförderung um 400 EUR bei gleichbleibendem Fördersatz von 36 EUR/kW (Höhere Basisförderung von 400 EUR ist nur bis Leistungsstufe 66 kW relevant.)
- auf mindestens 2.400 EUR für Pelletheizungen von 5 bis 100 kW
- auf mindestens 2.900 EUR für Pelletheizungen mit Pufferspeicher
- auf 1.400 EUR für Pelletkaminöfen mit Wassertasche
Erhöhung Grundförderung (bei gleichbleibenden Qualitätsansprüchen)
- auf 1.400 EUR für Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel
Ausbau Bonusförderung
- Kombinationsbonus: 500 EUR für gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage mit Solarkollektoranlage, auch wenn diese nur der reinen Warmwasserbereitung dient.
- Effizienzbonus: 50% der Basisförderung, d.h. 54 EUR/kW anstelle von 36 EUR/kW, wenn Anforderung KfW 55 (EnEV 2009) an die Gebäudehülle erfüllt ist.
- Neu: Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind kumulierbar!
Innovationsförderung: Nachrüstung Bestand und Errichtung Neubau
- Für die Errichtung (auch Nachrüstung) von emissionsmindernden oder effizienzsteigernden Anlagenteilen (Brennwertkessel) gibt es im Bestand 750 Euro und im Neubau 850 Euro je Maßnahme bzw. Anlage (Kessel).
Vorschriften für förderfähige Biomasseanlagen
- Grenzwerte Staubemission: Ab dem Jahr 2014 müssen förderfähige
o Biomasseheizungen die ab 2015 geltenden Grenzwerte von 20 mg/m3 für staubförmige Emissionen einhalten (2. Stufe 1. BImSchV).
o Für Pelletkaminöfen mit Wassertasche gilt dann ein Grenzwert von 50 mg/m3.
o Für Scheitholzvergaserkessel gilt dann ein Grenzwert von 15 mg/m3.
- Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizanlage sowie das Einhalten der Effizienzklasse A oder des Energieeffizienzindex EEI gem. Ökodesignrichtlinie von 0,27.
→ www.depv.de