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Dornbracht-Beschwerde abgewiesen

Reuter gewinnt Kartellrechts-Prozess vor dem BGH

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Die Beschwerde des Armaturenherstellers Dornbracht gegen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf wurde heute vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit entschieden, der mit einem Urteil des OLG Düsseldorf endete. Dornbracht wurde dabei zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, da das Unternehmen den Verkauf seiner Produkte im Internet mit Hilfe von wettbewerbswidrigen Vertragsklauseln unterbinden wollte. Zudem wurde festgestellt, dass nicht nur das Unternehmen Dornbracht, sondern speziell der Geschäftsführer Andreas Dornbracht persönlich für den vollen Betrag haftet. Die richtungsweisende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. November 2013 ist damit rechtskräftig.

Das OLG Düsseldorf hatte Reuter inklusive Zinsen rund eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen. Mit der sogenannten „Fachhandelsvereinbarung“ hatte der Armaturenhersteller Dornbracht Großhändlern zwischen 2008 und 2011 spezielle Rabatte gewährt, wenn und soweit diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. In der „Fachhandelsvereinbarung“ hatten die Richter einen bezweckten und vorsätzlichen Verstoß gegen das Kartellrecht erkannt.

Shopinhaber Bernd Reuter:  „Nach wie vor gibt es leider eine aggressive Minderheit von Herstellern, wozu Dornbracht zählt, die den Onlinehandel von Bad- und Sanitärprodukten durch Marktabschottungsmaßnahmen boykottieren - Entscheidungen wie die des OLG Düsseldorf und des BGH tragen hier hoffentlich zu einem Umdenken bei.“