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Einzelraumfeuerungsanlagen

Beurteilung vereinheitlicht

Einzelraumfeuerungsanlagen mit Leitungen in andere Räume sowie Wasserwärmetauscher wurden von einzelnen Kaminkehrern, insbesondere in Bayern, bisher als messpflichtig eingestuft. Dieser Konflikt ist nun beendet. Die Messpflicht entfällt, soweit die Leistung des betreffenden Ofens vorrangig dem Aufstellraum dient, er in der technischen Auslegung nicht überdimensioniert ist und allenfalls dauerhaft nachgeordnet in einen Heizkreislauf eingebunden ist.

Auslöser war die bayerische Diskussion um eine Sonderlösung, die mit einer amtlichen Vollzugsvorgabe Anfang 2012 für viel Wirbel gesorgt hatte. Gemeinsam mit den Kaminkehrern (ZIV und LIV Bayern), dem Fachverband SHK und dem Herstellerverband HKI haben LEDA und Brunner jetzt ein einheitliches Schema für die Beurteilung entwickelt, die den Umfang der Tätigkeiten des Kaminkehrers eindeutig regelt.

In Bayern hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit dieses Schema nun gegenüber den Vollzugsbehörden für verbindlich erklärt und seinen umstrittenen Hinweis zum LAI-Papier (Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) ausgesetzt. Geräte mit Wassertechnik als Einzelraumfeuerungsanlage sind daher jetzt ohne Messpflicht in allen Bundesländern realisierbar – auch in Bayern.

Beim Beurteilungsschema zur Definition von Einzelraumfeuerungsanlagen nach dem LAI-Auslegungskatalog ist folgendes zu berücksichtigen:
- Die „Ganzhausheizung“ oder „Alleinhausheizung“ bleibt ausgeschlossen.
- Grundsätzlich wird ein Nachweis nach LAI-Papier empfohlen; in Niedersachsen ist er bereits Pflicht.

Empfehlenswert für eine einfache Anwendung ist der 1.BImSchV-Rechner von LEDA, der kostenfrei als Download abgerufen werden kann unter
www.leda.de