Das Bündnis Energieausweis hat unter Federführung des Deutschen Mieterbundes DMB eine Stichprobe zur Vorlagepflicht für Energieausweise bei Wohnungsbesichtigungen in sechs deutschen Städten durchgeführt. Seit Inkrafttreten der neuen EnEV am 1. Mai 2014 muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Insgesamt wurden 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover, München und Dresden besichtigt. Die Ergebnisse der Stichprobe sind enttäuschend. Lediglich acht Ausweise (10,4%) wurden ohne Nachfrage vorgelegt. Insgesamt gab es bei 54 Wohnungen auch auf Nachfrage keinen Energieausweis. Besonders bedenklich scheint dieses Ergebnis, da 72% der besichtigten Wohnungen von Maklern angeboten wurden. „Die Stichprobe hat gezeigt, dass geltendes Recht bisher nur mangelhaft umgesetzt wird. Insbesondere das Desinteresse der Makler ist bedenklich, da diese als professionelle Unterstützung für die Vermietung und Verkauf engagiert werden“ so Lukas Siebenkosten, Bundesdirektor DMB.
Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe bei den 16 zuständigen Landesministerien im Frühjahr 2014 ergab, dass bislang nur Thüringen eine Behörde zur Sicherstellung der neuen Informationspflichten am Immobilienmarkt benannt hat. Für die Dauer von bis zu sieben Jahren haben die für den Vollzug der Energieeinsparverordnung verantwortlichen Länder ihre Kontrollpflichten an das Deutsche Institut für Bautechnik übertragen. Dem Institut obliegt derzeit die Aufgabe, Stichprobenkontrollen von Energieausweisen in einem „statistisch signifikanten Prozentanteil“ durchzuführen, sofern diese elektronisch erfolgen können. Dabei beschränken sich die Kontrollen auf Validitätsprüfungen von Eingabe-Gebäudedaten. Eine inhaltliche Überprüfung der Energieausweise auf Korrektheit ist genau so wenig vorgesehen wie die Überwachung der neuen Vorlagepflichten bei Wohnungsbesichtigungen.
Das Bündnis Energieausweis fordert Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel auf, eine effektive Umsetzung der gesetzlichen Regelung sicherzustellen und die Landesbehörden bei dem Aufbau eines Kontrollsystems zu unterstützen. Der mangelnde Durchsetzungswille gehe hier zu Lasten des Klimaschutzes und der Verbraucher. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz. „Wir wünschen uns, dass die öffentlichen Verwaltungen mehr Interesse demonstrieren,
dass der Energieausweis als bedeutsames Hilfsmittel Mieter und Hauskäufer davor schützt, unwissentlich Heizkostenschleudern zu beziehen. Länder wie Dänemark haben längst unbürokratische Online-Verfahren dafür etabliert. Die Bundesregierung könnte eine solche Lösung ländereinheitlich vorantreiben.“
„Hier wurde ein guter Vorstoß nicht konsequent zu Ende gedacht, denn vollumfängliche Transparenz entsteht nur dort, wo Ergebnisse miteinander vergleichbar sind“, sagte Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik und Sprecher des Bündnisses Energieausweis, „deswegen fordern wir einen Energieausweis, der vergleichbare Ergebnisse zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes liefert und rechtlich belastbar ist. Das bedeutet für uns die Abkehr vom Dualismus des Verbrauchs- und Bedarfsausweises und ein einheitliches Berechnungsverfahren für den Bedarfsausweis.“
Das Bündnis Energieausweis ruft die Bundesregierung zu einer ambitionierten Reform des Energieausweises auf, an dessen Ende ein einfacher, transparenter und verlässlicher Ausweis stehen sollte.