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ENERGIEBERATER

Listeneintrag für KfW-Einzelmaßnahmen

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Experten können ihren Listeneintrag für die KfW-Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren ab sofort auch nur für KfW-Einzelmaßnahmen verlängern. Der Hintergrund: Damit Sanierungsmaßnahmen von der KfW Bank gefördert werden, muss ein Sachverständiger aus der Energieeffizienz-Expertenliste deren Förderfähigkeit bestätigen. In der Liste registrierte Experten müssen die Eintragung regelmäßig verlängern. Diese Verlängerung gilt derzeit für die Förderung von Einzelmaßnahmen und von KfW-Effizienzhäusern. Seit Anfang Mai 2015 ist die Verlängerung auch nur für KfW-Einzelmaßnahmen möglich. Dies ist besonders für Experten interessant, die sich auf Sanierungen durch Einzelmaßnahmen spezialisiert haben. Für sie erleichtert sich die Verlängerung, da sie den dafür erforderlichen Praxisnachweis auch nur für Einzelmaßnahmen erbringen müssen. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin, die die Pflege der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de verantwortet.

Die Qualifikationsanforderungen für den Ersteintrag in die Expertenliste ändern sich durch die neue Verlängerungsoption nicht. Experten, die ihren Eintrag nur um die Antragsberechtigung für KfW-Einzelmaßnahmen verlängern, verlieren jedoch die Berechtigung zur Erstellung von Förderanträgen für KfW-Effizienzhäuser. Unter www.energie-effizienz-experten.de/service/downloads finden Profis eine Übersicht, welche Nachweise zur Verlängerung des Eintrags erbracht werden müssen. Weitere Informationen sind unter www.energie-effizienz-experten.de/faq abrufbar.