Das BMWi hat die Förderung von Energieeffizienz und neuer Wärme in Unternehmen vereinfacht. Das neue Programm ist offen für alle Branchen und Technologien und bietet viel Spielraum für die Umsetzung einer passenden Lösung.
Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Möglichkeit, über das Investitions-Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ entweder einen direkten Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) zu beantragen ►Informationen.
Die Energieeffizienz-Förderung für Unternehmen, die bisher auf mehrere Programme verteilt war, wird dadurch nach Angaben des Ministeriums gebündelt, vereinfacht und flexibler gestaltet. Auch dort, wo gleich mehrere Optimierungs-Maßnahmen in Angriff genommen werden, sind nun nur noch ein Konzept und ein Antrag erforderlich.