Strom wird im kommenden Jahr deutlich teurer werden. Wie die vier für die Verwaltung der Förderzahlungen zuständigen Übertragungsnetzbetreiber nun bekanntgaben, steigt die Ökostromumlage zur Förderung erneuerbarer Energien von 3,6 auf 5,3 Cent pro kWh. Das bedeutet eine Steigerung um 47 Prozent.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW (ÜNB) haben heute die Prognose der 2013 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2013 veröffentlicht. Die EEG-Umlage steigt am 1. Januar 2013 auf 5,277 Ct/kWh. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 3,592 Ct/kWh. Die Erhöhung beträgt damit 1,685 Ct/kWh (ca. 47 %); auf die EEG-Umlage wird zusätzlich noch Mehrwertsteuer erhoben.
Umlagebetrag von insgesamt 20,36 Mrd. Euro
Die ÜNB ermitteln die EEG-Umlage im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen durch unabhängige Gutachter. Danach ergibt sich ein Umlagebetrag von insgesamt 20,36 Mrd. Euro. Darin enthalten ist ein Nachholbetrag für die vergangenen zwölf Monate von knapp 2,6 Mrd. Euro, der die Differenz zwischen den im Vorjahr prognostizierten und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausgleicht.
1,0 Ct/kWh für Unterdeckung und Liquiditätsreserve
Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene kWh Strom zu entrichten. Hauptfaktoren für die Erhöhung der EEG-Umlage im nächsten Jahr sind laut ÜNB:
•Im Jahr 2013 wird mit einer deutlich steigenden Einspeisung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen bei gleichzeitig geringeren Vermarktungserlösen je Megawattstunde gerechnet, insbesondere bei Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen. Im Vergleich zur Umlage 2012 führt die Prognose zu einer Erhöhung um knapp 0,35 Ct/kWh durch Strom aus Photovoltaik-Anlagen, 0,30 Ct/kWh aus Windkraft-Anlagen und knapp 0,25 Ct/kWh aus Biomasse-Anlagen.
•Die Unterdeckung des EEG-Kontos betrug zum 30. September 2012 knapp 2,6 Mrd. Euro und wurde bei der Kalkulation der Umlage für 2013 insgesamt mit umgerechnet knapp 0,7 Ct/kWh berücksichtigt, wobei der Anstieg von 2012 auf 2013 0,5 Ct/kWh betrug. In der Umlage 2012 betrug dieser Nachholbetrag rund 0,2 Ct/kWh.
•Weiterer Kostenbestandteil der EEG-Umlage ist die Berücksichtigung von erheblichen Schwankungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien und den dadurch nur schwer kalkulierbaren Vergütungszahlungen. So führen beispielsweise besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung von Photovoltaik-Anlagen, als im Durchschnitt zu erwarten. Zur Reduktion der aus diesen zunehmenden Unsicherheiten resultierenden Risiken ist vom Gesetzgeber eine Liquiditätsreserve vorgesehen, die sich 2013 in einer Erhöhung von 0,3 Ct/kWh auswirkt.
•Besonders energieintensive Betriebe können unter gewissen Voraussetzungen eine reduzierte EEG-Umlage in Anspruch nehmen. Diese Regelung wird zum 1. Januar 2013 ausgeweitet und führt zu einer Erhöhung der EEG-Umlage um 0,14 Ct/kWh, ist aber bereits in den vorgenannten Daten enthalten.