Die Bundesregierung hat am 18. März 2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. Um den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regeln zu geben, wird die EnEV 2009 erst im Herbst in Kraft treten.
"Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung wird ein 2007 im "Integrierten Energie- und Klimaprogramm" gefasster Beschluss der Bundesregierung umgesetzt. Anforderungen an Neubauten werden ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten. Um den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regeln zu geben, wird die EnEV 2009 erst im Herbst in Kraft treten. Dann gilt: bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden, und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden.
Weitergehende Prüfvorschriften hatte der Bundesrat abgelehnt.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen wird durch Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister überwacht.