Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm (MAP) gelten die bestehenden Fördersätze für alle Technologien weiterhin, um Kontinuität im Markt zu wahren. Allerdings wird die Förderhöhe bei Neubauten im Vergleich zu Altbauten gesenkt.
Das bedeutet laut Bundesumweltministerium konkret: Die bestehenden Basisfördersätze des MAP werden für Neubauten um 25 % reduziert. Allerdings kann die Bonusförderung in voller Höhe erfolgen. Hintergrund für diese Anpassung ist, dass Neubauten nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz seit dem 1.1.2009 eine bundesweite Nutzungspflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen müssen. Anträge für das MAP können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gestellt werden.
Das Bundesumweltministerium stellt im laufenden Jahr 400 Millionen Euro zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich zur Verfügung. Umweltminister Sigmar Gabriel zog zugleich eine positive Bilanz des Martktanreizprogramms für das Jahr 2008: „Wir haben mit Fördermitteln in Höhe von 236 Mio. Euro insgesamt über 150 000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien ausgelöst. Damit haben wir für ein Investitionsvolumen von 1,6 Milliarden Euro gesorgt. Im laufenden Jahr wird diese auch konjunkturpolitisch bedeutsame Summe weiter steigen.“