Der Rat der Europäischen Union hat die EU-Energieeffizienzrichtlinie angenommen. Damit ist der Weg für die europaweite Einführung verbindlicher Maßnahmen und Zielvorgaben zum Energiesparen frei. Die neue Richtlinie soll maßgeblich beitragen, das Klimaziel zu erreichen, den Gesamtenergieverbrauch in der EU bis 2020 um 20% zu verringern. Die Mitgliedstaaten können nun bis Mitte 2014 die Bestimmungen dazu in ihrer nationalen Gesetzgebung verankern. Im Fokus steht, dass die Abrechnung von Wärme/Kälte und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs mindestens einmal jährlich erfolgt, damit Nutzer ihren Energieverbrauch beeinflussen und Verbrauchsinformationen in kürzeren Abständen erhalten (Anhang VII).
Das bereits in mehreren Ländern erfolgreiche Instrument der verursachergerechten Abrechnung auf Nutzerebene wird durch die neue Richtlinie auf ganz Europa ausgedehnt. Bis zum 31. Dezember 2016 müssen zentralversorgte Mehrfamilienhäuser mit den notwendigen Erfassungsgeräten ausgestattet sein. Dort wo Wärme-/Kältezähler für die Verbrauchserfassung aus technischen Gründen oder nicht kosteneffizient eingesetzt werden können, kommen Heizkostenverteiler zum Einsatz. Sowohl Wärmezähler als auch Heizkostenverteiler sind europaweit seit vielen Jahren eingeführt und entsprechen einheitlichen technischen Standards (CEN Normen).
Die flächendeckende Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung in Europa trägt damit entscheidend zur Verminderung der CO2-Emissionen bei. Der Europäische Verein zur verbrauchsabhängigen Energiekostenabrechnung E.V.V.E. weist darauf hin, dass nach bisherigen Erfahrungen in den Ländern durch dieses Verfahren zwischen 15 und 25% Energie eingespart werden kann.
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