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EWÄRMEG

Zustimmung mit Abstrichen

Nach Ende der freiwilligen ersten Bürgerbeteiligung zum geplanten Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG hat das Umweltministerium von Baden-Württemberg eine erste statistische Auswertung vorgestellt. Demnach sind die zur Bewertung gestellten Eckpunkte der Novelle rund 3000 Mal beurteilt worden. Das Umweltministerium hatte um Antworten auf 17 Fragen gebeten.

Über 60 % der Befragungsteilnehmer stimmten den Eckpunkten grundsätzlich zu („Richtig“ oder „Teilweise richtig“) beziehungsweise sprachen sich sogar für weitergehende Regelungen aus („zu wenig weitgehend“). Neben dieser grundsätzlichen Zustimmung, die sich auch auf die Ziele der Landesregierung für den Klima- und Ressourcenschutz im Wärmesektor erstreckt, gebe es auch für zentrale Vorhaben in der EWärmeG-Novelle ein positives Votum. Zum Beispiel für die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf den Nichtwohnbereich oder für die Ausweitung der technologischen Optionen, um die im Gesetz formulierten Anforderrungen an eine neue Heizungsanlage zu erfüllen. Auch die Möglichkeit, durch die Vorlage eines Sanierungsfahrplans einen Teil der Anforderungen zu erfüllen, wurde in der Bürgerbeteiligung überwiegend begrüßt.

Mehrheitlich keine Zustimmung (57 %) fand das Vorhaben, den Pflichtanteil erneuerbarer Energien bei der Heizungserneuerung von 10 auf 15 % zu erhöhen. Ein erster Gesetzesentwurf soll voraussichtlich im Herbst 2013 vorgelegt werden. Eine förmliche Anhörung, an der sich die Bürger erneut beteiligen können, schließt sich daran an.