Wasserdichte Hauseinführungen auch bei Boden-Platten: Anfang Juni brachte der Bundesrat die neue Bestimmung auf den Weg.
Kommunen können jetzt Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungs-Plan festlegen. Das soll die Hochwasser-Vorsorge in Hochwasser-Risikogebieten verbessern.
Betroffen sind auch Häuser auf Boden-Platten. Die Verwendung wasserdichter Haus-Einführungen ist damit verpflichtend.
Mit dem Hochwasserschutzgesetz ist die Forderung, dass Haus-Einführungen wasserdicht sein müssen, für bestimmte Fälle jetzt gesetzlich abgesichert.
Unabhängig davon verlangt die demnächst veröffentlichte DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ wasserdichte Haus-Einführungen auch ohne Hochwasser-Gefahr, wenn das höchste Grundwasser höher als 50 cm unter der Boden-Platte steht. Das gilt für viele Neubau-Gebiete, wird aber oft nicht beachtet.
Industriell gefertigte Haus-Einführungen der im Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK) zusammengeschlossenen Unternehmen sind auf Gas- und Wasserdichtheit entsprechend der Vorgaben des DVGW geprüft. Sie gelten als Stand der Technik. Viele Netzbetreiber, z.B. Stadtwerke, schreiben ihre Verwendung vor und lehnen ungeprüfte Baustellen-Lösungen ab.
Kostenfreie Druckschriften zu Gebäude-Einführungen sendet der FHRK auf Anfrage zu (info@fhrk.de). Weitere Informationen unter www.fhrk.de