In gewerblichen Küchen müssen die Fettabscheider über thermisch kritischen Geräten fortan auf Flammendurchschlag geprüft sein. Nicht nur über dem Herdblock, sondern auch im Garbereich und beim Frontcooking.
Das fordert die DIN 18869-5 vom August 2007 und unterscheidet zwei Bauformen an Fettabscheidern: Bauart A (auf Flammendurchschlag geprüft) und Bauart B (nicht geprüft). Letztere taugen nur für die Speisenvorbereitung, das Speiselager und die Spülküche. Installateure und Küchenplaner sollten unbedingt auf das entsprechende DIN-Prüfzeichen achten. “Fehlt das Prüfzeichen, ist der Fettabscheider allenfalls flammenhemmend und eben nicht auf Flammendurchschlag geprüft“, betont Marcus Auer, Entwicklungsleiter bei Rentschler Reven. Das schwäbische Unternehmen richtete unlängst gemeinsam mit dem TÜV Süd einen Prüfstand für Fettabscheider ein.