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Förderung

Brennstoffzellen-Heizung wird bezuschusst

Mit der Förderung von Brennstoffzellenheizungen ist am 1. August 2016 der letzte Teil des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) gestartet. Für das APEE stehen bis 2018 jährlich insgesamt 165 Millionen Euro bereit.

Mit der Förderung der Brennstoffzellen-Heizung unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Einführung der Brennstoffzellentechnologie in der Wärme- und Stromversorgung von Wohngebäuden. Die Förderung von Brennstoffzellen ergänzt die bestehenden KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Das Förderprogramm wird unter der Bezeichnung „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ bei der KfW geführt (Programmnummer 433).

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von Brennstoffzellensystemen mit einer Leistung von 0,25 kW bis 5 kW in Wohngebäuden, wenn die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden wird. Möglich ist die Förderung sowohl bei einem Neubau als auch bei einer energetischen Sanierung.

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem Grundbetrag von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatz) von 450 Euro je angefangener 100 W elektrische Leistung. Die Förderung ist mit den KWKG-Zulagen kombinierbar.

Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm wird durch die KfW verwaltet. Anträge sind direkt bei der KfW zu stellen. Ab Mitte August 2016 (vermutlich 10. August) stehen alle notwendigen Informationen zum Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ auf der Seite der KfW zur Verfügung. Dort werden ein Merkblatt zum Programm sowie ein sogenanntes Reservierungsformular abrufbar sein.

  1. Schritt: Ab diesem Zeitpunkt können Interessierte – für einen Übergangszeitraum bis zum 01. Dezember 2016 – die Förderung für die Brennstoffzellen-Heizung bei der KfW mit diesem Reservierungsformular reservieren. Im Anschluss erhalten Interessierte durch die KfW eine verbindliche Bestätigung der Reservierung.
  2. Schritt: Nach Erhalt dieser Bestätigung kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Zwischen dem 1. und 30. Dezember müssen die Antragsdaten zusätzlich im KfW-Zuschussportal unter Verwendung einer gültigen Bestätigung zum Antrag eingegeben werden. Dies entspricht dem bereits bewährten Verfahren in den Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.

Wichtig: Ab dem 01. Dezember 2016 können alle Anträge über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Weitere Informationen:

Deutschland macht’s effizient

KfW-Infocenter: 0800 539 9002 (kostenfrei)

KfW-Föderprogramm 433 (voraussichtlich ab 10. August).