Die Bundesregierung geht nicht mehr davon aus, dass sich die aus dem Handel mit Emissionszertifikaten für den Energie- und Klimafonds EKF in diesem Jahr eingeplanten 780 Millionen Euro in voller Höhe realisieren lassen. Darum sind vom Bundesfinanzministerium für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm nur 50% der Ausgabeermächtigungen (Barmittel) und 60% der Verpflichtungsermächtigungen zur Bewirtschaftung zugewiesen worden.
Diese im Rahmen der Haushaltsführung übliche Vorgehensweise stelle aber noch keine „Halbierung“ der Mittel im Sinne einer endgültigen Mittelkürzung für das Jahr 2012 dar. Dem Sondervermögen stünden noch Rücklagen zur Verfügung, außerdem kann der Bund bei Bedarf unter bestimmten Bedingungen und in begrenztem Umfang Geld aus dem Bundeshaushalt für den EKF zur Verfügung stellen. Das Bundesfinanzministerium werde dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu erwartende Einnahme- und Ausgabeentwicklung des EKF bis zum 31. März 2012 berichten.
Über die endgültige Mittelzuweisung ist also noch nicht entschieden. Wie es nach dem Kassensturz weitergehen könnte, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort allerdings auf Basis mehrerer Teilfragen skizziert: „Bliebe es bei der derzeitigen Zuweisung, insbesondere der Verpflichtungsermächtigungen, wären u.a. Änderungen der Förderbedingungen wie Zinsverbilligung und Zuschusshöhen vorzunehmen, um die wesentlichen Bestandteile der Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren möglichst über das Gesamtjahr anbieten zu können. Wenn weniger Programmmittel zur Verfügung stehen, reduzieren sich die Fördersummen (Zuschussvolumina und zinsverbilligte Kredite). Eine sinkende Attraktivität der Programme hat u.a. auch Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Fördermitteln. Eine Rückwirkung auf die im Jahr 2011 eingesetzten und zugesagten Mittel ist nicht möglich, da hier vertragliche Bindungen vorliegen.“
Aus der aktuellen Monitoring-Studie über die KfW-Energiesparförderung: 2010 wurden im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ Förderzusagen für energiesparende Modernisierungsvorhaben an etwa 340.000 Wohnungen erteilt. Eine Erneuerung der Heizung fand in mehr als der Hälfte der Förderfälle statt, bei Erreichung eines KfW-Effizienzhausstandards sogar bei etwa drei Viertel der Fälle. Thermische Solaranlagen wurden bei 17% aller geförderten Gebäude bzw. bei 42% der geförderten KfW-Effizienzhäuser eingebaut. Lüftungsanlagen – diese zumeist mit Wärmerückgewinnung – wurden bei etwa 5% der Förderfälle insgesamt bzw. bei 19% der geförderten KfW-Effizienzhäuser installiert.
Seit letztem Jahr steht auch im Raum, dass die Bundesregierung Haushaltsmittel, die bei einem Scheitern des Vermittlungsverfahrens für das „Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ zur Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms einsetzt. Auf eine entsprechende Frage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab es folgende Antwort: „Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Vermittlungsverfahren zu einem erfolgreichen Ende geführt wird, sodass sich diese Frage so nicht stellt.“ Momentan steckt die Vermittlung jedoch eher in einer Sackgasse als auf der Siegerstraße.