Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen am 1. 7. 2008 (Bundesanzeiger Nr. 96) kann die Neuerrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW bezuschusst werden. Aber Achtung: Der Zuschuss kann frühestens zum 1. 9. 2008 beim BAFA beantragt werden und zwar ausschließlich mit dem BAFA-Antragsformular, das ab 1. 9. auf der Internetseite www.bafa.de bereitgestellt wird.
Die Richtlinie ist bis zum 31. 12. 2008 gültig. Wichtig zudem: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Das bedeutet, dass der Auftrag für Kauf oder Installation der KWK-Anlage erst erteilt werden darf, nachdem der Zuschussantrag im BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen sollten bereits vor der Antragstellung erbracht werden, das die Unterlagen mit dem Antrag einzureichen sind. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der max. elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten Vollbenutzungsstunden. Außerdem gibt es eine Basis- und eine Bonusförderung. Den Richtlinientext vom 18. 6. 2008 gibt es im Inter¬net als PDF-Download (www.bafa.de, Menüpunkt Energie/Kraft-Wärme-Kopplung). Das BAFA wird dort auch eine Liste der Anlagentypen veröffentlichen, die grundsätzlich förderfähig sind.