Wer hätte so schnell damit gerechnet: Für ein „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ an Wohngebäuden gibt es einen neuen Anlauf. Erst am 12. Dezember 2012 war ein Gesetz mit gleichem Titel nach ergebnisloser Verhandlung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag endgültig gescheitert und hat verbrannte Erde hinterlassen.
Zuvor hatte der Bundesrat am 8. Juli 2011 dem von der Bundesregierung im Rahmen der Beschlüsse zur Energiewende beim Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf die Zustimmung verweigert. Maßgeblich für die Blockade war, dass sich die Länder – nach Expertenmeinung als maßgebliche finanzielle Nutznießer – nicht an den direkten Steuerausfällen in vollem Umfang beteiligen wollten.
Nun hat das Schwarz/Gelb-regierte Land Hessen einen neuen Versuch gestartet und einen wesentlich einfacheren Gesetzvorschlag gemacht. Er sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, die vor 1995 gebaut wurden. Die Förderung zielt auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab, das durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen ist. Steuerpflichtige, die ihre Gebäude insbesondere zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einsetzen, sollen die Aufwendungen für die Maßnahmen über zehn Jahre abschreiben können. Für Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, ist vorgesehen, dass sie die Aufwendungen über den gleichen Zeitraum wie Sonderausgaben geltend machen können. Die Gesetzesvorlage soll in der Plenarsitzung des Bundesrates am 7. Juni vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung den Ausschüssen zugewiesen werden.