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Auf einen Blick: Änderungen zu Abwasser und Schallschutz

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Normen, Regelwerke und technische Anforderungen entwickeln sich ständig weiter. Bei den Abwasser-Kompetenzvorträgen im Frühsommer haben sich Installateure praxisnah über Änderungen der Abwasserregelungen und neue Schallschutzbestimmungen informiert.

Regen-Entwässerungs-Anlagen auf privaten Grundstücken

Bei der DIN 1986-100 wurden beispielsweise die Voraussetzungen für Regen-Entwässerungs-Anlagen geändert: Um Überflutungen zu vermeiden, darf Niederschlags-Wasser grundsätzlich nicht in Schmutzwasser-Fallleitungen eingeleitet werden. Niederschlags-Wasser von Außenflächen, auf denen Kühlaggregate von Kälteanlagen mit Ethylen- oder Propylenglykol aufgestellt sind, werden jedoch aus Wasserschutz-Gründen in einen Schmutz- oder Mischwasser-Kanal eingeleitet.

 

Schallschutz: Die neue DIN 4109 hat Gesetzes-Charakter

Auch die Schallschutznorm DIN 4109 wurde angepasst. So sind für Einfamilienhäuser mit Einlieger-Wohnungen nun auch die Mindest-Anforderungen zu berücksichtigen, da die Sonderregelung für Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen entfällt. Künftig werden zudem die Schallschutz-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen in der eigenen Wohnung strenger reguliert.

 

Zertifizierte System-Technik von Geberit 
Wer beim Einbau auf der sicheren Seite sein möchte, ist mit den Lösungen von Geberit gut beraten. Als kompetenter Partner mit zuverlässigen und geprüften Systemen erfüllt das Installations-System Geberit Quattro die bauordnungsrechtlichen Grund-Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) für Installationsschächte und -wände: Statik, Feuchtigkeits-Schutz, Brandschutz und Schallschutz. Mit Silent-Pro präsentiert Geberit zudem ein Entwässerungs-System, das sich einfach stecken lässt und dabei alle relevanten Schall- und Brandschutzanforderungen erfüllt.

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