Im Rahmen der Handwerkermarke beträgt die Verjährungs-Frist für die Haftungs-Übernahme jetzt 5 Jahre ab Abnahme des Auftraggebers anstatt 5 1/4 Jahre ab Herstelldatum. Damit reagiert Grundfos auf einen Leserbrief in SBZ 10/2017.
Die neue Regelung ist Bestandteil der Rahmenvereinbarung zwischen Grundfos und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und gilt unter anderem für die Hocheffizienz-Baureihen Alpha2, Alpha3 und Magna3 sowie die Trinkwasser-Zirkulations-Pumpen Comfort.