Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die abZ für Kunststoff-Heizöltanks mit integrierter Auffangwanne der meisten Hersteller neu geregelt. Im Vorgriff auf die Bundesanlagenverordnung (AwSV) – die mittlerweile als Entwurf nach Brüssel gegangen ist – und die Gültigkeit der TRwS 791, hat das DIBt die dort definierten Abstandsregeln übernommen.
Grundsätzlich gilt die Aussage in den meisten abZ: „Die Behälter bzw. jeder Behälter eines Behältersystems muss – in befülltem Zustand – an mindestens einer Behälterseite einen begehbaren Abstand von mindestens 40 cm haben und an den übrigen Behälterseiten muss der Abstand mindestens 5 cm betragen“. Das bedeutet, dass z. B. bei zweireihiger Aufstellung an beiden Längsseiten 40 cm Abstand gefordert werden und ein Verbindungsgang von ca. 40 cm da sein muss. Sollte eine dreireihige Aufstellung geplant sein, so muss zwischen der zweiten oder dritten Reihe ein Gang von 40 cm vorgesehen werden.
HEIZÖLTANKS
Neue Abstandsregeln
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