Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, im Januar 2020 in 12 Gewerken zur Meisterpflicht zurückzukehren.
Der Entwurf der Großen Koalition soll nun zügig in den Bundestag eingebracht werden, damit das Gesetz im Januar 2020 in Kraft treten kann. Die Rückvermeisterung soll für folgende Handwerksberufe gelten:
- Behälter- und Apparatebauer
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Böttcher
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Estrichleger
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Glasveredler
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Parkettleger
- Raumausstatter
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
Damit kämen 12 von 52 Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A der Handwerksordnung.
Die Meisterpflicht in diesen Gewerken soll nur für neu gegründete Betriebe gelten – bereits bestehende Unternehmen genießen Bestandsschutz. Nach 5 Jahren soll die Neuregelung überprüft werden.