Mit Jahresbeginn ist eine neue Mini-KWK-Richtlinie zur Förderung von Anlagen bis 20 kWel in Kraft getreten, die eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung darstellt. Zukünftig wird es 1900 Euro für die erste installierte Kilowattstunde elektrischer Leistung geben, bis 4 kWel kommen je kW 300 Euro Zuschuss dazu. Zusätzlich zu dieser Basisförderung gibt es noch verschiedene Boni.
Die Bonusförderung Wärmeeffizienz unterstützt die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und Brennwertnutzung mit 25% der Basisförderung. Die Bonusförderung Stromeffizienz wird unter anderem für Anlagen bis 4 kWel gewährt, deren elektrische Wirkungsgrade über 31% liegen. Dies wird in dieser Leistungsklasse nur durch Brennstoffzellen erreicht und mit einem Zuschuss in Höhe von 60% der Basisförderung belohnt. Die Bonusförderungen Wärmeeffizienz und Stromeffizienz sind miteinander kombinierbar.
Andreas Ballhausen, Sprecher der Initiative Brennstoffzelle, begrüßt die Initiative des Gesetzgebers: „Wir freuen uns, dass mit der Novellierung und der Einführung des Strombonus die hohe Effizienz der Brennstoffzelle berücksichtigt wird. Dies ist ein richtiger erster Schritt, um die Rahmenbedingungen für die Markteinführung der Brennstoffzellen zu bereiten.“ Für ein Brennstoffzellengerät mit 1 kWel gibt es derzeit beispielsweise 3515 Euro Förderung und bei 1,5 kWel 3793 Euro. Bei Brennstoffzellen kann diese Förderung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden und lässt sich somit bis zum maximal dreifachen Fördersatz optimieren.
Die Förderrichtlinie und eine Übersicht über die Zuschüsse der förderbaren Geräte hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) veröffentlicht.
→ www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html
Anbei auch eine Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel.