2012 steht eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes KWKG an. Am 13. Februar hat nun der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Unter den Änderungsvorschlägen der Länder sticht vor allem ein Punkt heraus, der die Kraft-Wärme-Kopplung mit Brennstoffzellen betrifft: Der Bundesrat fordert erhöhte Fördersätze, um einen stärkeren Anreiz zum Einsatz der Brennstoffzellentechnik zu bieten. Pro erzeugte Kilowattstunde Strom sollen Betreiber von Brennstoffzellen-Heizgeräten einen Zuschlag in Höhe von 7 Cent erhalten. Liegt der elektrische Wirkungsgrad der Brennstoffzelle erwiesenermaßen über 50%, soll sogar ein Zuschlag von 9 Cent pro Kilowattstunde bezahlt werden. Die Garantievergütung wird ab der Aufnahme des Dauerbetriebs zehn Jahre lang gewährt.
Begründet wird diese Forderung damit, dass die kurz- bis mittelfristig vor der Marktreife stehende Brennstoffzellentechnik im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung vorangetrieben werden müsse. Andreas Ballhausen, Sprecher der Initiative Brennstoffzelle IBZ, ergänzt: „Brennstoffzellen bieten im Vergleich zu anderen KWK-Technologien deutlich höhere elektrische Wirkungsgrade, wodurch sie mehr CO2 einsparen. Der Bundesrat würdigt diese Tatsache völlig zu Recht in Form erhöhter KWK-Zuschläge für Brennstoffzellen-Heizgeräte.“