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IWO

Neue AwSV gilt ab August

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Mit der neuen „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ gibt es erstmalig eine bundeseinheitliche Regelung auf diesem Gebiet, die auch die Heizöllagerung betrifft. Das IWO informiert.

Die Änderungen im Bereich der Heizöltanks sind laut der Pressemitteilung des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO) überschaubar. Der Eigentümer bleibt für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Tankanlage verantwortlich. Bei bestehenden Heizöltanks sind ggf. gering-investive Maßnahmen notwendig. Z.B. Nachrüstung eines Antiheberventils oder einer Tankuhr auf jedem Tank, Umstellung auf den Einstrangbetrieb.

 

Wichtige Neuerung für Fachbetriebe

Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue AwSV in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1000 Liter.

Hier sollten sich Handwerksbetriebe bis August 2017 als Fachbetrieb zertifizieren lassen:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland, Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

 

Auch die Prüfpflichten für Heizöltanks sind nun bundeseinheitlich, haben sich jedoch nur marginal verändert. Es gilt weiterhin eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1000 Liter in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10000 Litern Volumen.

 

www.zukunftsheizen.de