Seit dem 1. Januar 2017 sind Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, über 15 Jahre alte Heizgeräte mit einem Effizienzlabel zu versehen.
Das Label hat die Bundesregierung bereits Anfang 2016 eingeführt. Bisher wurden die Etiketten jedoch auf freiwilliger Basis ausgestellt.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für Heizgeräte, die bereits seit über 15 Jahren ihren Dienst tun. Hauseigentümer mit einem entsprechenden Gerät erhalten das Label automatisch bei der nächsten Prüfung ihrer Anlage durch den Bezirksschornsteinfeger. Das Etikett bringt zunächst keine Verpflichtungen für den Eigentümer mit sich. Es zeigt jedoch auf einen Blick, ob ein Gerät unnötig Energie verschwendet. Dabei wird die gleiche Farb- und Buchstabenskala genutzt wie beim EU-Effizienzlabel, mit dem Haushaltsgeräte und seit 2015 auch neue Heizgeräte gekennzeichnet werden. Die Klasse E steht für mangelhafte Effizienz, die Klasse A++ für bestmögliche Effizienz beim Heizen.
„Stuft der Schornsteinfeger ein Heizgerät in die schlechteren Klassen D und C ein, ist meist ein Austausch des Gerätes ratsam. Nur so lassen sich die Heizkosten langfristig eindämmen“, empfiehlt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. „Kessel der Klassen A und B sind dagegen bereits auf dem aktuellen Stand der Technik. Trotzdem kann eine Optimierung der gesamten Anlage den Energieverbrauch oft zusätzlich reduzieren.“
Geld vom Staat für die Heizungssanierung
Mit dem Energielabel möchte der Bund Besitzern alter Anlagen die Vorteile einer Sanierung aufzeigen. Darüber hinaus leistet der Staat auch konkrete finanzielle Hilfestellung: Das CO2- Gebäudesanierungsprogramm fördert den Einbau effizienter Heizungen und das Marktanreizprogramm (MAP) unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien. Seit August 2016 bezuschusst der Staat außerdem den Austausch von Heizungspumpen und den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen.
Weitere Informationen zum Energielabel und zu den verschiedenen Förderangeboten gibt es auf dem Online-Portal Intelligent heizen.