Ab 1. Juni 2014 müssen Sachverständige für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sein. Dies betrifft die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ mit den Programmnummern 151/152, 153 und 430. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur Dena hin, die die Pflege der Expertenliste verantwortet.
Für die Eintragung müssen die Experten bestimmte Qualifikationen aufweisen: So müssen sie ausstellungsberechtigt für Energieausweise nach § 21 der EnEV sein und eine umfassende Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten absolviert haben. Alternativ zur Weiterbildung können Experten mit einem entsprechenden Hochschulabschluss auch über den Nachweis von Referenzen eingetragen werden.
Weitere Infos unter
→ www.energie-effizienz-experten.de