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KFW

Listenpflicht für KfW-Sachverständige

Inhalt

Ab 1. Juni 2014 müssen Sachverständige für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sein. Dies betrifft die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ mit den Programmnummern 151/152, 153 und 430. Darauf  weist die Deutsche Energie-Agentur Dena hin, die die Pflege der Expertenliste verantwortet.

Für die Eintragung müssen die Experten bestimmte Qualifikationen aufweisen: So müssen sie ausstellungsberechtigt für Energieausweise nach § 21 der EnEV sein und eine umfassende Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten absolviert haben. Alternativ zur Weiterbildung können Experten mit einem entsprechenden Hochschulabschluss auch über den Nachweis von Referenzen eingetragen werden.

Weitere Infos unter
www.energie-effizienz-experten.de