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Im Rahmen des Förderprogramms vom Staat für barrierefreie Sanitärobjekte sind Badewannen mit seitlichem Türeinstieg förderfähig.
In der Anlage 155 “Anlage technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen“, wird dies unter Punkt 16 Förderbaustein Sanitärobjekte erläutert, “Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg sind förderfähig“. Da bei derartigen Duschen der Schwerpunkt auch im Duschbereich liegt, sind keine weiteren Vorkehrungen hinsichtlich einer späteren Nutzung als Dusche notwendig. Im August hat die KfW-Bankengruppe darüber hinaus den Zinssatz für das Förderprogramm “Wohnraum Modernisieren — Altersgerechtes Umbauen“ gesenkt.