Seit dem 1. August 2016 werden Brennstoffzellen-Heizgeräte durch ein Förderprogramm staatlich bezuschusst. Allerdings gibt es im Detail einiges zu beachten, damit der Förderantrag durchkommt.
Das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundeswirtschaftsministeriums wurde Ende Juli von der EU-Kommission notifiziert- und damit die Förderung für Brennstoffzellen-Heizgeräte. Interessenten sollen noch vor Beginn der Heizperiode 2016/2017 von der Förderung profitieren. Mit dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ möchte das Ministerium die Markteinführung von Brennstoffzellen-Heizgeräten als eines von vier Förderfeldern vorantreiben. Die Förderzuschüsse für Anlagen im Leistungsbereich von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung setzen sich zusammen aus einem Festbetrag in Höhe von 5700 Euro sowie einem leistungsabhängigen Betrag. Das Programm ist zunächst auf drei Jahre angelegt.
Die Förderung von Brennstoffzellen ergänzt die bestehenden Programme der Förderbank KfW zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Das neue Förderprogramm wird unter der Bezeichnung „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ bei der KfW geführt (Programmnummer 433). Man erreicht dieses Zuschussportal, das sich derzeit noch im Aufbau befindet, am besten über eine Suchmaschine mit den Schlagworten KfW Zuschussportal Brennstoffzelle.
Wer wird gefördert? Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Was wird gefördert? Antragsteller erhalten einen Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW el.
Wie wird gefördert? Antragsteller können die Förderung für ihre neue Brennstoffzellenheizung bei der KfW reservieren. Die Reservierung wird von der KfW verbindlich bestätigt. Sobald die Reservierungsbestätigung der KfW vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Voraussetzung für die spätere Auszahlung des reservierten Zuschusses ist, dass die Antragsdaten im Dezember 2016 im KfW-Zuschussportal eingegeben werden. Ab Dezember 2016 kann der Zuschuss auch ohne vorherige Reservierung direkt im KfW-Zuschussportal beantragt werden.