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Geschulte Fachbetriebe des SHK-Handwerks können ohne zusätzlichen Lehrgang Arbeiten an Kältemittel führenden Anlagen durchführen. Der ZVSHK sieht sich in dieser Auffassung durch eine neue Studie des Heinz-Piest-Instituts zur Anwendung der Sachkunderegelungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Zur Vorgeschichte: Der Bundesinnungsverband der Kälteanlagenbauer hatte unlängst mitgeteilt, dass das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) an der Leibniz Universität Hannover eine Studie zur Anwendung der Sachkunderegelungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erstellt hat. In dieser Studie sei vom HPI klargestellt, dass nur der Kälteanlagenbauer/Mechatroniker für Kältetechnik aufgrund seiner Ausbildung die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV (§5) nachgewiesen hat. Bei allen anderen Ausbildungsberufen, so auch SHK, soll eine Prüfung erforderlich sein. Dabei sehe das HPI einen Lehrgang von mindestens 240 Stunden vor.
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