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Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien

Wichtige Änderungen bei den ab 1. März 2009 gültigen neuen Förderrichtlinien

Die kürzlich angekündigten Änderungen bei der Förderung von erneuerbaren Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms treten zum 1. März 2009 in Kraft. Die neuen Vorschriften setzen vor allem die Anforderungen des am 1.1.2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes um.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken. Nach Ansicht des Bundesumweltministeriums (BMU) berücksichtigt die neue Förderung das Eigeninteresse des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner Nutzungpflicht, aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten wesentlich weniger aufwendig ist.

Laut BMU kommt es zu folgenden Änderungen bei den Investitionszuschüssen im Neubaubereich: Antragsteller erhalten künftig für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 % geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt unberührt.
Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen (www.bafa.de).

Bis auf die oben beschriebenen Änderungen bei den Investitionszuschüssen für Anlagen im Neubau werde laut BMU die Förderung im Rahmen des Marktanreizprogramms überwiegend unverändert fortgeführt. Allerdings seien u. a. folgende, wesentliche Änderungen vorgenommen worden:

1. Solarkollektoren müssen zusätzlich die Anforderungen des RAL-UZ 73 (Stand 2004) erfüllen. Eine entsprechende Herstellererklärung ist vorzulegen.

2. Für förderbare Wärmepumpen kann zukünftig neben der Basisförderung auch der Effizienzbonus der Stufen I und II und der Bonus für effiziente Umwälzpumpen gewährt werden, sofern die Effizienzanforderung nach den Förderrichtlinien erfüllt wird. Mit dem Effizienzbonus kann die Basisförderung um 50 % (bei Stufe I) bzw. um 100 % (bei Stufe II) erhöht werden.
Ab dem 1. Juli 2009 ist die Berechnung der Jahresarbeitszahl (JAZ) bei Wärmepumpen nach der VDI 4650 (2009) durchzuführen. Die Messung der gesamten abgegebenen Wärmemenge ist notwendig, ggf. sind hierzu mehrere Wärmemengenzähler vorzusehen. Die bisherigen Übergangsregelungen zur Berechnung der JAZ und der Messung der Wärmemenge treten zu diesem Stichtag außer Kraft.

3. Die Förderung für luftgeführte Pelletöfen ab 8 kW Nennwärmeleistung wird von 1 000 € auf 500 € je Anlage abgesenkt. Diese Änderung gilt erst für ab 1.7.2009 gestellte Anträge. Luftgeführte Pelletöfen ab 5 kW erhalten 500 € je Anlage.

Daneben gibt es weitere Änderungen bei der Bewilligung und Abwicklung der Förderung, die vom Bundesumweltministerium zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht näher definiert wurde.
Die neue Förderrichtlinie gilt für ab dem 1. März 2009 gestellte Anträge